Grundstückskaufvertrag notariell beurkundet

Heute haben wir gemeinsam mit dem Verkäufer den Kaufvertrag für unser Grundstück notariell beurkunden lassen.
Als nächster Schritt wird zu unseren Gunsten eine Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen. Sie sichert unseren Anspruch auf die spätere Eigentumsübertragung. Sobald alle vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Baugemeinschaft als Eigentümerin in das Grundbuch eingetragen.
Damit sind wir unserem gemeinsamen Ziel wieder einen großen Schritt näher gekommen.