Fragen und Antworten

Auf dieser Seite haben wir Ihnen häufig gestellte Fragen beantwortet.
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    Häufige Fragen und Antworten

    Eine Baugemeinschaft besteht aus mehreren privaten Bauherren, die gemeinsam ein Wohnprojekt realisieren. Der große Vorteil: Sie bauen ohne klassischen Bauträger, wodurch Kosten gespart werden und gleichzeitig mehr Einfluss auf die Planung besteht. Zudem profitieren Sie von Transparenz, Mitbestimmung und einer oft höheren Bauqualität.

    Das Projekt liegt im Tübinger Ortsteil Pfrondorf – einer ruhigen, naturnahen Wohnlage am Rand des Schönbuchs. Gleichzeitig ist die Tübinger Altstadt schnell erreichbar. Die Kombination aus ländlicher Umgebung, guter Infrastruktur und Nähe zur Stadt macht den Standort besonders attraktiv für Familien und Berufstätige. Das Grundstück befindet sich in der Weiherstraße 39 in Tübingen-Pfrondorf.

    Geplant sind moderne 2 bis 5 Zimmerwohnungen in vier Mehrfamilienhäusern. Die Wohnungen bieten durchdachte Grundrisse, großzügige Außenbereiche wie Balkone, Terrassen oder Gärten sowie eine hochwertige Ausstattung. Alle Gebäude werden barrierearm erschlossen und verfügen über Aufzüge.

    Nach dem ersten Interesse erhalten Sie detaillierte Projektinformationen und können an einem monatlich stattfindendem Infoabend teilnehmen. Alternativ ist auch eine Teilnahme bequem per Zoom möglich. Die Termine finden Sie unter Aktuelles und Termine. Im Anschluss können Sie – je nach Verfügbarkeit – eine passende Wohnung auswählen und werden mit dem Beitritt Teil der Baugemeinschaft.

    Die Kostenstruktur ist offen und nachvollziehbar, da kein Bauträger zwischengeschaltet ist. Alle wesentlichen Entscheidungen werden gemeinsam getroffen und durch erfahrene Projektsteuerung sowie Fachplaner begleitet. Ziel ist eine kosteneffiziente Umsetzung mit hoher Planungssicherheit.

    Die Summe aller Bewertungen beträgt immer 0€.

    Lagebewertung – Vertikale und horizontale

    Die Formel berechnet den Zu- oder Abschlag einer Wohnung gegenüber der durchschnittlichen Bewertung aller Wohnungen:
    Kosten der Wohnung × (Bewertung der Wohnung − gewichtete Durchschnittsbewertung) = Zu- oder Abschlag

    Für jede Wohnung werden die Kosten mit der jeweiligen Bewertung multipliziert und anschließend alle Ergebnisse addiert. Durch die Division durch die Gesamtkosten entsteht die kostengewichtete Durchschnittsbewertung. Ein negatives Ergebnis ist ein Abschlag, ein positives Ergebnis ein Zuschlag. Da mit dem gewichteten Durchschnitt gerechnet wird, gleichen sich alle Zu- und Abschläge in der Summe aus.

    Stückkostenausgleich

    Die Stückkosten sind Kosten, die je Wohnung in gleicher Höhe entstehen und nicht von deren Größe abhängen. Dazu gehören bspw. Wohnungstür, Klingel und Briefkasten.
    In der Berechnung werden derzeit 12.000 € je Wohnung angesetzt. Die Ausgangskosten wurden jedoch zunächst vollständig nach Wohnfläche verteilt. Dadurch trägt eine große Wohnung zunächst einen höheren Anteil der gesamten Stückkosten als eine kleine Wohnung. Der Stückkostenausgleich korrigiert diese Verteilung.

    Festgelegte Stückkosten je Wohnung − bisher nach Wohnfläche verteilter Stückkostenanteil = Stückkostenzuschlag oder -abschlag

    Eine kleine Wohnung erhält einen Zuschlag, da ihr bisheriger flächenbezogener Anteil unter den festen Stückkosten je Wohnung liegt. Eine große Wohnung erhält einen Abschlag beziehungsweise eine Entlastung.

    Das Hausgeld liegt aktuell bei einer befreundeten Baugemeinschaft bei 3,50 €/m²/Monat. Darin enthalten sind Heizkosten und 0,60 €/m² Instandhaltungsrücklage.
    Dieses Baugemeinschaftsprojekt hat vergleichbare Ausstattung, Kennwerte und Energie-Standards wie unser Projekt.

    Nach Zahlung des Eintrittsgeldes betrachten wir Interessenten als Gesellschafter. Sie erhalten Zugang zu den relevanten Unterlagen, werden zu den Gesellschaftssitzungen eingeladen und sind stimmberechtigt. Anschließend erfolgt die erste Zahlungsaufforderung für den Grundstücksanteil und die bis zum Beitritt fälligen Raten, die üblicherweise aus dem vorgesehenen Eigenkapital von ca. 25% bezahlt werden. Der notarielle Beitritt erfolgt später. Er bestätigt die Mitgliedschaft rechtsverbindlich und ermöglicht die Eintragung in das Gesellschaftsregister. Erfolgt der notarielle Beitritt nicht, wird die Mitgliedschaft wieder aufgehoben.